Modell 231

Mit Beschluss des Verwaltungsrats vom 09.04.2025 hat Valsir S.p.A. das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzesdekrets 231/2001 verabschiedet. Dieses Modell stellt einen grundlegenden Schritt zur Stärkung des Unternehmensführungssystems dar und gewährleistet mehr Sicherheit, Korrektheit, Transparenz, Risikoprävention und die Einhaltung der geltenden Vorschriften in Bezug auf die Begehung von Straftaten im Interesse oder zum Vorteil des Unternehmens.

Das Modell ist ein vom Unternehmen erstelltes Dokument, das Leitlinien, Grundsätze, Regeln und Verfahren festlegt und Kontrollmaßnahmen identifiziert, sodass seine Grundsätze nur durch betrügerische Umgehung der Bestimmungen verletzt werden können.

Das Modell analysiert die Aktivitäten, in deren Rahmen die im Dekret genau bezeichneten Straftaten (Vortaten) begangen werden können, definiert die möglichen Straftaten, die für die Unternehmenstätigkeit relevant sind und unter den Vortaten aufgeführt sind, sieht spezifische Präventionskontrollen vor, legt die geeigneten Unternehmensführungsmethoden fest, um die Begehung jeder Straftat zu verhindern, und führt ein Disziplinarsystem ein, um die Nichteinhaltung der darin enthaltenen Maßnahmen zu sanktionieren.

Die Aufgabe, die Angemessenheit des Modells, seine Aktualisierung und seine Wirksamkeit zu überwachen, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einem „Aufsichtsorgan” übertragen, einem unabhängigen Gremium, das zu diesem Zweck vom Verwaltungsrat ernannt wird.

Damit die Aufsichtsstelle ihre Tätigkeit ordnungsgemäß ausüben kann, legt das Modell auch die Informationspflichten gegenüber der Aufsichtsstelle fest.

Valsir fordert alle Beteiligten auf, jeden Verstoß oder Verdacht auf einen Verstoß gegen das Modell, einschließlich seines Ethikkodexes, von dem sie Kenntnis erlangen, unverzüglich gemäß den Modalitäten des von Valsir eingeführten Whistleblowing-Verfahrens zu melden. Dieses Verfahren kann unter dem folgenden Link

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