WASSERAUFBEREITUNG
ABWASSERSYSTEM AUS PVC
DOKUMENTE UND RESSOURCEN
Wasseraufbereitung | L02-913/3 |
Kanalisations- Systeme | L02-913/3 |
Polimask | L02-913/3 |
Unser Sortiment soll eine Lösung für alle Phasen der integrierten Wasserkreislaufwirtschaft anbieten, wobei das vorrangige Ziel darin besteht, den Schutz einer wertvollen Ressource für Mensch und Umwelt unter Einhaltung der im ital. gesetzesvertretenden Dekret 152/2006 festgelegten Grenzwerte zu gewährleisten.
Die vorgeschlagenen Behandlungspläne ermöglichen es, die für die Einleitung in das Kanalisationsnetz, die Verteilung in unterirdischen Rohren, die Abgabe im Oberflächenwasserkörper oder am Boden und die Wiederverwendung je nach spezifischem Bezugsrahmen vorgesehenen Grenzwerte zu erreichen.
STÄRKEN
DES WASSERBEHANDLUNGSSYSTEMS
LEICHTIGKEIT
Einfache Handhabung bei der Installation.
VIELSEITIGKEIT
Einfache Anwendung und Installation dank der Monoblockstruktur.
FLEXIBILITÄT
Ad-hoc-Anpassungen für besondere Situationen dank des umfangreichen Zubehörs.
LANGLEBIGKEIT
Das Material wird durch eventuell vorhandene chemische Substanzen nicht angegriffen.
WETTBEWERBSFÄHIGKEIT
Das geringe Gewicht und der Monoblock-Aufbau machen das System besonders für Anlagen mit bis zu 90 gleichwertigen Einwohnern äußerst konkurrenzfähig.
Projekte und Merkmale
Für die Herstellung von Wassersammelstellen gibt es verschiedene Materialien und Polyäthylen (PE) ist das für diese Anwendung am besten geeignete Material.
Die verwendeten Entwurfskriterien beziehen sich auf die aktuellen Gesetze und technischen Vorschriften der nationalen und regionalen Behörden. Die Dimensionierungsparameter ergeben sich aus der langjährigen Erfahrung der Abteilung für Planung und Entwurf und beziehen sich auf sicherheitsorientierte Entwurfshypothesen, die durch die gewonnenen Erfahrungen bestätigt werden.
Europäische Gemeinschaft
Seit 1991 verpflichten europäische Richtlinien die Mitgliedstaaten dazu, Programme und Gesetze zur Umsetzung der Richtlinie in Bezug auf die Sammlung und Behandlung von Abwasser zu entwickeln.
Italien
Im Anschluss an diese Richtlinie wurde das italienische Gesetzesdekret 152/99 erlassen, das anschließend mit dem konsolidierten Umweltgesetz kombiniert wurde, das am 29. April 2006 in Kraft trat (Gesetzesdekret Nr. 152 vom 3. April 2006 „Umweltvorschriften“).
In Erfüllung von Art. 121 des italienischen Gesetzesdekrets 152/06 verabschieden die Regionen den Gewässerschutzplan, der die notwendigen Maßnahmen zur Erreichung oder Aufrechterhaltung der Qualitätsziele und die notwendigen Maßnahmen für den qualitativen und quantitativen Schutz des Wassersystems enthält.
Regelungen nach Region:
- Piemont: R.R. 20. Februar 2006 Nr. 1/R
- Lombardei: R.R. 24. März 2006 Nr. 2
- Venetien: D.C.R. 5. November 2009 Nr. 107
- Emilia-Romagna: D.G.R. 9. Juni 2003 Nr. 1053
- Ligurien: R.R. 10. Juli 2009 Nr. 4
- Toskana: D.P.G.R 8. September 2008 Nr. 46/R
- Marken: D.G.R. 26. Januar 2010 Nr. 145
- Umbrien: D.G.R. 24. April 2012 Nr. 424
- Abruzzen: L.R. 29. Juli 2010 Nr. 31
- Latium: D.G.R. 13. Mai 2011 Nr. 219
- Apulien: R.R. 12. Dezember 2011 Nr. 26